Neue Ausweisung IVW-geprüfter Online-Nutzungsdaten
Am 8. Dezember 2009 werden mit der Veröffentlichung Online-Nutzungsdaten für November 2009 die von der IVW monatlich ermittelten Leistungswerte von Online-Werbeträgern dem Markt in einer neu strukturierten und erweiterten Ausweisung zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtliste mit allen IVW-geprüften Angeboten enthält dann ausschließlich Angaben zu den ermittelten Visits. Die Einzelausweisung der Angebote wird um weitere Leistungswerte nach der neuen Messgröße "Kategorien-Visits" ergänzt. Sämtliche nach der Messgröße "PageImpressions" erhobenen Daten finden schließlich innerhalb der monatlichen IVW-Veröffentlichung in der Einzelausweisung der Angebote ihren neuen Platz.
Von den IVW-Mitgliedern sind im Vorfeld der Umstellung zur neuen IVW-Ausweisung nur dann Anpassungen im Quelltext der Seiten ihrer Online-Werbeträger vorzunehmen, wenn ihr Online-Angebot von den neuen Bestimmungen für die regelkonforme Zuordnung von Seiten mit fremdsprachigen Inhalten zur geänderten Kategorie "Diverses" betroffen ist.
Allgemeine Informationen zu den Änderungen in der IVW-Ausweisung
Die Struktur der neuen Ausweisung im Detail
Das neue Datenangebot der IVW ab Dezember 2009 im Überblick
FAQ- Häufig gestellte Fragen
Spezielle Informationen für IVW-Mitglieder: Codierung und Neuzuordnung von Angebotsseiten zur geänderten Kategorie "Diverses"
Erläuterungen zu der Änderung in der Kategorie "Diverses"
Check-Liste für IVW-Mitglieder: Muss ich für die IVW-Ausweisung ab Dezember 2009 einzelne Seiten neu zuordnen?
To-Do-Liste und Fristen für Anbieter von Seiten mit nicht prüfbaren fremdsprachigen Inhalten
Die Struktur der neuen Ausweisung im Detail
Die von der IVW erhobenen Online-Nutzungsdaten werden - beginnend mit den Zahlen für November 2009 - ab 8. Dezember 2009 künftig in einer dreistufigen Aufbereitung der Leistungswerte veröffentlicht: einem Verzeichnis aller geprüften Angebote mit ihrem aktuellen Gesamtergebnis nach Visits auf der ersten Ebene der IVW-Ausweisung sowie für jedes einzelne Angebot mit sämtlichen erhobenen Nutzungsdaten auf zwei weiteren nachgeschalteten Ebenen.
Zugleich wird das Datenangebot der IVW erweitert: um die Differenzierung von in- und ausländischer Nutzung und ergänzenden Daten zur Frequenz der Nutzung einzelner Ressorts eines Online-Angebots.
Ebene 1: Liste aller Angebote nach Visits - Aufschlüsselung der Nutzung nach Herkunft (Inland/Ausland)
In der Gesamttabelle der IVW-Ausweisung rückt die Messgröße Visit (Besuche - Anzahl der zusammenhängenden Nutzungsvorgänge eines Angebots) in den Vordergrund: Die erste Ebene der monatlichen IVW-Veröffentlichung wird künftig die Online-Nutzung sämtlicher der IVW-Kontrolle unterstellten Internet-Angebote mit ihrem jeweiligen Gesamtergebnis nach Visits auflisten. Außerdem werden diese Daten für jedes Angebot nach der Herkunft der Nutzung (Inland/Ausland) in absoluten Zahlen sowie in den prozentualen Anteilen differenziert ausgewiesen.
Ebene 2: Einzelausweisung mit dem neuen Leistungswert "Kategorien-Visit"
Auf der zweiten Ebene der IVW-Ausweisung mit der Detailansicht zu einzelnen Angeboten wird im neuen Veröffentlichungsmodus die Nutzung nach Visits weiter aufgeschlüsselt. Hierzu führt die IVW den "Kategorien-Visit" ein. Damit werden dem Markt demnächst auch differenzierte Angaben zur Anzahl zusammenhängender Nutzungsvorgänge nach inhaltlich unterschiedenen Bereichen eines Angebots (z. B. Redaktioneller
Content, E-Commerce) geliefert. Die Ausweisung der Kategorien-Visits erfolgt nach den sieben Hauptkategorien des bestehenden Kategoriensystems der Online-Angebote in der IVW.
Ebene 2+3: PageImpressions künftig ausschließlich in der Einzelausweisung der Angebote
In der Einzelansicht der Angebote wird auf Ebene 2 künftig die Ausweisung der monatlichen Gesamtnutzung in der Messung nach PageImpressions (Anzahl der einzelnen Seitenaufrufe) – in Summe und nach den Hauptkategorien aufgeschlüsselt – ihren neuen Platz finden. In einer dritten Ebene erscheinen schließlich weiterhin die ermittelten PageImpressions auch in ihrer Zusammensetzung nach den über 50 Unterkategorien der Ausweisungssystematik.
Das neue Datenangebot der IVW ab Dezember 2009 im Überblick
DIN A4 Version der Graphik (s/w) zum Ausdrucken
Ein Info-Flyer mit der Graphik und einer Kurzfassung der Informationen zur neuen IVW-Ausweisung kann kostenlos per E-Mail (Stichwort: Flyer "Neue Online-Ausweisung") unter Angabe einer Postadresse angefordert werden.
Kontakt:
E-Mail: ivw@ivw.de
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Kategorien-Visit
1. Was ist der Kategorien-Visit?
Die Ausweisung des Kategorien-Visit gibt an, welche und wie viele Kategorien eines Angebots während eines Visits aufgesucht werden. Jeder Visit besteht also aus einem oder mehreren Kategorien-Visits.
2. Warum wurde der Kategorien-Visit eingeführt?
Dieser neue Parameter gibt Aufschluss über die genutzten Bereiche (Kategorien) eines Online-Angebotes. Der Kategorien-Visit stärkt den Visit als angebotsbezogenen Leistungswert und stellt ihn in den Vordergrund.
3. Wie werden die Visits und die Kategorien-Visits gezählt?
Beim Erstaufruf eines Online-Angebotes werden ein Visit und ein Kategorien-Visit erzeugt. Beim Wechsel in eine andere Kategorie wird ein neuer Kategorien-Visit erzeugt, jedoch kein neuer Visit.
4. Dauer eines Kategorienvisits
Ein Kategorien-Visit gilt als beendet, wenn vom Nutzer innerhalb von 30 Minuten keine weitere PageImpression, die derselben Kategorie angehört, erzeugt wird (s.a. IVW-Richtlinien für Online-Angebote, Anlage 1, Ziffer 1.5.1). Anschließend kann die Zählung erneut ausgelöst werden.
5. Sind seitens des Anbieters Maßnahmen für die Ausweisung des Kategorien-Visits erforderlich?
Nein, der Kategorien-Visit wird vom SZM (Skalierbares Zentrales Messsystem) automatisch ermittelt.
6. In welcher Form werden die Kategorien-Visits in der Ausweisung veröffentlicht?
Die Kategorien-Visits werden auf der zweiten Ebene der Ausweisung (Einzelangebotsansicht) in den jeweiligen Kategorien dargestellt.
Beispiel
7. Werden für VGMs und Netzwerke Kategorien-Visits ausgewiesen?
Ja. Vermarktungsgemeinschaften, Netzwerke und die AGOF-Gruppe werden künftig analog zu den Angeboten ausgewiesen.
8. Warum entspricht die Gesamtzahl der Visits nicht der Gesamtzahl der Kategorien-Visits?
Weil ein Visit in der Regel mehrere Kategorien-Visits beinhaltet, ist die Gesamtzahl der Kategorien-Visits gewöhnlich größer als die Gesamtzahl der Visits.
9. Ist die Veröffentlichung des Kategorien-Visits verpflichtend?
Ja, für jedes Mitgliedsangebot der IVW muss dieser Nutzungswert in der monatlichen IVW-Ausweisung veröffentlicht werden.
PageImpressions
10. Werden die PIs künftig nicht mehr ausgewiesen?
Doch, aber die PIs werden künftig in der zweiten und dritten Ausweisungsebene ausgewiesen. Dies gilt im Übrigen auch für Netzwerke und Vermarktungsgemeinschaften.
11. Warum befinden sich die PIs nicht mehr auf der ersten Ebene?
Die PageImpressions sind auch weiterhin ein wichtiges Maß für die Werbeträgerleistung eines Online-Angebotes. Für den Vergleich bestimmter Angebote sind die PageImpressions inzwischen alleine aber nicht mehr aussagekräftig genug; sie können in Einzelfällen zu einem verzerrten Bild führen. Andere Werte haben demgegenüber an Bedeutung gewonnen. Mit dem überarbeiteten IVW-Reporting wird dieser Entwicklung Rechnung getragen.
Zugriffe aus In- und Ausland
12. Sind Maßnahmen seitens des Anbieters für die Ausweisung der In- und Auslandszugriffe erforderlich?
Nein, die In- und Auslandszugriffe werden vom SZM automatisch unterschieden und zugeordnet.
13. Wie werden die In- und Auslandszugriffe in der Ausweisung dargestellt?
Die In- und Auslandszugriffe werden für die Visits auf der ersten Ausweisungsebene bzw. für die Kategorien-Visits und PageImpressions zusätzlich auf der zweiten Ebene dargestellt.
14. Ist die differenzierte Ausweisung der Nutzungsdaten verpflichtend?
Ja, anderenfalls wäre die Vergleichbarkeit der Nutzungsdaten der einzelnen Online-Angebote nicht mehr gewährleistet.
15. Wie werden vom SZM die ausländischen von den inländischen Zugriffen unterschieden?
Erfolgt der Zugriff auf ein Angebot von einer Adresse, die einem deutschen Zugang zugeordnet werden kann, so wird dieser Zugriff als inländische/nationale Nutzung gezählt. Alle anderen Zugriffe einschließlich nicht abgrenzbarer Zugriffe werden als ausländische / internationale Nutzung gezählt.
Unterkategorie "Kategorienzuordnung nicht prüfbar"
16. Was ist unter „Kategorienzuordnung nicht prüfbar“ zu verstehen?
Die Kategorie umfasst alle Seiten, deren
Content in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch geschrieben ist und bei denen somit die richtlinienkonforme Kategorienzuordnung von der IVW nicht ausreichend beurteilt werden kann.
17. Sind Maßnahmen seitens des Anbieters für die Ausweisung der PIs in der Unterkategorie "Kategorienzuordnung nicht prüfbar" erforderlich?
Ja. Im Code-Management der INFOnline GmbH (Member-Bereich) muss eine entsprechende Zuordnung der betroffenen Seiten erfolgen.
18. Wie ist bei Seiten zu verfahren, die eine Sprachauswahl anbieten?
Bei Seiten mit Sprachauswahl kann eine Ausnahmeregelung greifen. Diese setzt voraus, dass der Anbieter der IVW verbindlich bestätigt, dass der Inhalt der jeweiligen Seiten mit dem deutschen bzw. englischen
Content identisch ist. Akzeptiert die IVW diese Bestätigung, ist eine Zuordnung dieser Seiten in den anderen Kategorien und Unterkategorien möglich. Bitte nutzen Sie für eine entsprechende Mitteilung an die IVW das Formular
"Verbindliche Versicherung zur thematischen Kategorisierung von fremdsprachigen Seiten" .
19. Müssen englischsprachige Seiten zwingend dem Kategoriensystem zugeordnet werden?
Ja. Englischsprachige Seiten werden der Sache nach wie deutsche Seiten behandelt, so dass der Anbieter verpflichtet ist, die Einzelseiten jeweils einer Kategorie und einer entsprechenden Unterkategorie zuzuordnen (vgl. Ziffer 1.1 der Anlage 2 zu den Richtlinien für Online-Angebote).
20. Ab wann kann eine Zuordnung der Seiten durchgeführt werden?
Die neue Unterkategorie "Kategorienzuordnung nicht prüfbar" unter der Kategorie "Diverses" steht ab dem 30.10.2009 im Memberbereich der INFOnline bzw. im Code-Management zur Verfügung.
Sonstiges
21. Wird weiterhin auf der Basis der PageImpressions abgerechnet?
Ja, die PageImpressions bleiben die Berechnungsgrundlage für die Beiträge der Onlineangebote, die der IVW angeschlossen sind.
22. Wird es auch künftig Entwicklungen in der Ausweisung und den Richtlinien geben?
Ja. Die IVW passt die Richtlinien für die Online-Kontrolle und die Ausweisung der festgestellten Werte regelmäßig den geänderten Gegebenheiten des Marktes und der technischen Entwicklung an. Die aktuellen Änderungen sind daher nur ein Abschnitt in der kontinuierlichen Optimierung des IVW-Angebots.
23. Ich habe weitere Fragen zu diesem Thema. An wen kann ich mich bei der IVW wenden?
Für weitere Fragen steht Ihnen das ServiceCenter IVW
Online gerne zur Verfügung:
ServiceCenter IVW Online
Mo. bis Fr. von 9.00 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0800/5891788 (Anruf kostenlos)
Aus dem Ausland: +49 228 410 29 49
E-Mail: servicecenter@ivw-online.de
Erläuterungen zu der Änderung in der Kategorie "Diverses"
Die Ausweisung der PageImpressions in der Hauptkategorie "Diverses" wird künftig nach zwei neuen Unterkategorien aufgeschlüsselt:
1. Diverses - Unterkategorie: Kategorienzuordnung nicht prüfbar
Die neue Unterkategorie "Kategorienzuordnung nicht prüfbar" dient künftig der Darstellung der Nutzung, die auf Seiten entfällt, bei denen die IVW nicht gewährleisten kann, dass die Zuordnung zu einer anderen Kategorie der Ausweisung regelkonform ist, weil die Seite aus fremdsprachigen Inhalten besteht.
Ausnahmen:
- In der Regel: alle englischsprachigen Seiten
- Seiten in allen übrigen nichtdeutschen Sprachen, die innerhalb eines Angebots erkennbar mit einer Übersetzung ihrer Inhalte ins Deutsche verknüpft sind. Dies muss der Anbieter jedoch gegenüber der IVW unaufgefordert anzeigen und der Prüfgemeinschaft eine verbindliche Versicherung über die Deckung der Inhalte von fremdsprachiger und deutscher Seite abgeben.
Nur die fremdsprachigen Seiten, die einen dieser Ausnahmetatbestände erfüllen, können auch weiterhin den übrigen Kategorien der IVW-Ausweisungssystematik zugeordnet werden. Alle anderen Seiten mit fremdsprachigen Inhalten müssen von den Anbietern künftig der neuen Unterkategorie zugeordnet werden.
2. Diverses - Unterkategorie: Kategorienzuordnung nicht möglich
Die Unterkategorie "Kategorienzuordnung nicht möglich" ersetzt unter neuem Namen die bisherige Unterrubrik "Diverses". Die neu benannte Unterkategorie erfasst somit weiterhin alle deutschsprachigen Seiteninhalte der Online-Werbeträger, die keiner anderen IVW-Kategorie regelkonform zugeordnet werden können. Die ermittelten PageImpressions von Seiten, die bislang der Unterkategorie "Diverses" zugeordnet wurden, werden bei der Umstellung auf die neue Ausweisung vom System automatisch umgeleitet und künftig in der neuen Unterkategorie "Kategorienzuordnung nicht möglich" dargestellt.
Check-Liste für IVW-Mitglieder: Muss ich für die IVW-Ausweisung ab Dezember 2009 einzelne Seiten neu zuordnen?
Von den IVW-Mitgliedern sind im Vorfeld der Umstellung zur neuen IVW-Ausweisung nur dann Anpassungen im Quelltext der Seiten ihrer Online-Werbeträger vorzunehmen, wenn ihr Online-Angebot von den neuen Bestimmungen für die regelkonforme Zuordnung von Seiten mit fremdsprachigen Inhalten zur geänderten Kategorie "Diverses" betroffen ist.
Mit der folgenden Checkliste können Sie ermitteln, ob für Ihr IVW-geprüftes Online-Angebot Handlungsbedarf besteht.
Checkliste
Schritt 1: Hat mein Angebot fremdsprachige Seiten?
Wenn nein: Kein Handlungsbedarf
Wenn ja: weiter mit Schritt 2.
Schritt 2: Mein Angebot hat ausschließlich fremdsprachige Seiten in englischer Sprache.
Trifft zu: weiter mit Schritt 3.
Trifft nicht zu: weiter mit Schritt 4.
Schritt 3: Die englischsprachigen Seiten meines Angebots sind dem Kategoriensystem der Online-Angebote in der IVW zugeordnet.
Trifft zu: Kein Handlungsbedarf
Trifft nicht zu: Bitte holen Sie die Kategorisierung Ihrer englischsprachigen Seiten nach den IVW-Richtlinien für Online-Angebote schnellstmöglich nach.
Schritt 4: Zu den fremdsprachigen Seiten meines Angebots gibt es jeweils eine Seite gleichen Inhalts in deutscher Sprache, die erkennbar miteinander verknüpft sind.
Trifft zu: Bitte informieren Sie die IVW über entsprechende Seitenkontingente. Nutzen Sie hierzu das Formular
"Verbindliche Versicherung zur thematischen Kategorisierung von fremdsprachigen Seiten" . Ihre Ansprechpartnerin: Simone Haug,
E-Mail: haug@ivw.de
Trifft nicht zu: Handlungsbedarf: Diese fremdsprachigen Seiten sind für die IVW nicht prüfbar! Bitte arbeiten Sie die nachstehende To-Do-Liste ab.
To-Do-Liste und Fristen für Anbieter von Seiten mit nicht prüfbaren fremdsprachigen Inhalten
Über die voranstehende Checkliste haben Sie ermittelt, dass Ihr Angebot fremdsprachige Seiten enthält, die für die IVW nicht prüfbar sind und deshalb von Ihnen neu codiert und dann der neuen Unterkategorie "Diverses - Kategorienzuordnung nicht prüfbar" der IVW-Ausweisungssystematik zugeordnet werden müssen. Die vorbereitenden Arbeiten hierzu (d.h. die Sichtung und Zusammenstellung entsprechender Seiten Ihres Angebots sowie das Einfügen der neuen Codes) sollten Sie in der Zeit vom 1. bis zum 29. Oktober 2009 vornehmen. Ab Freitag, den 30. Oktober 2009 können Sie dann im Mitglieder-Bereich Ihres Messdienstleisters INFOnline GmbH über den Menüpunkt "Code-Management" die eigentliche Zuordnung dieser Seiten zur neuen Kategorie durchführen.
Ihre Vorgehensweise im Detail
Mein Angebot enthält fremdsprachigen Content, welcher der neuen Unterkategorie zugeordnet werden muss. Was muss ich jetzt machen?
Um den
Content der neuen Unterkategorie "Kategorienzuordnung nicht prüfbar" zuzuordnen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schritt 1: Identifizieren Sie alle Seiten mit dem betroffenen
Content und prüfen Sie, ob mit dem vorhandenen Code eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
Beispiel A: Sie haben eine Webseite mit Inhalten in portugiesischer Sprache.
Der Code der Webseite wird nur auf dieser und auf Seiten mit weiteren portugiesischen Texten verwendet.
Beispiel B: Sie haben eine Webseite mit portugiesischen Texten.
Der Code der Webseite wird nicht nur auf dieser, sondern zusätzlich auf weiteren Seiten mit portugiesischen und deutschen Inhalten verwendet.
Bei Beispiel A ist es möglich, den betroffenen
Content über den schon vorhandenen Code zu identifizieren. Eine Anpassung des Codes in der Webseite ist daher nicht notwendig.
Bei Beispiel B ist es nicht möglich, den betroffenen
Content über den vorhandenen Code zu identifizieren, da auch deutschsprachiger
Content mit dem gleichen Code gekennzeichnet worden ist. Deswegen müssen in diesem Fall die betroffenen Seiten mit portugiesischen Texten mit einem neuen Code versehen werden.
Schritt 2: Zuordnung des Codes bis zum 30.10.09.
Bei Beispiel A lassen Sie Ihren Code wie bisher zugeordnet. Bis zum 30.10.09 müssen Sie keine Änderung vornehmen.
Bei Beispiel B ordnen Sie den Code, mit dem Sie die portugiesischen Inhalte neu versehen haben, der gleichen Kategorie zu, welcher der Code bisher zugeordnet war. In der IVW-Prüfung hat dies (bis zur Zuordnung in die neue Unterkategorie) keine Konsequenzen. Sie haben aber den betroffenen fremdsprachigen
Content jetzt schon separiert und brauchen am 30.10.09 lediglich die Zuordnung des Codes zu ändern.
Schritt 3: Am 30.10.09 ordnen Sie den Code der Seiten, welche Sie der neuen Unterkategorie "Kategorienzuordnung nicht prüfbar" zuordnen müssen, ebendieser Unterkategorie zu. Ab diesem Zeitpunkt wird die Nutzung der Seite dieser Unterkategorie in der laufenden Messung zugeordnet.
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