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(in der Fassung des Verwaltungsratsbeschlusses vom 22. Mai 2007, gültig ab 1. Juli 2007)
Die IVW-Satzung legt Arbeitsauftrag und Aufbau der Prüforganisation fest, während die Verfahrensweisen in ihren einzelnen Tätigkeitsbereichen jeweils in speziellen Richtlinien geregelt sind.
(in der Fassung des Verwaltungsratsbeschlusses vom 22. Mai 2007, gültig ab 1. Juli 2007)
Das IVW-Zeichen ist Eigentum der Prüfgemeinschaft. Es dient zur Kennzeichnung der Werbeträger, deren Leistungsdaten von der IVW nach marktgängigen Standards ermittelt und überprüft werden. Verletzungen ihres Zeichenrechts und Missbräuche ihres Zeichens werden von der IVW verfolgt.