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(in der Fassung des Verwaltungsratsbeschlusses vom November 2006, gültig ab 1. Januar 2007)
Der Fachverband Aussenwerbung e.V. (FAW) führt zur Feststellung und Sicherung der Werbeträgerleistung des Mediums Plakat, der Indoor-Plakatflächen sowie der Gratispostkarten-Halter eine "Qualitätsoffensive" durch, an der sich die Unternehmen der Außenwerbung beteiligen.2.1. Gegenstand der Meldung
Im Rahmen der "Qualitätsoffensive" werden folgende Stellenarten erfasst:
3. PrüfungDie Stellenarten sind in den Durchführungsbestimmungen genauer definiert.
- City-Light-Poster,
- Großflächen,
- Ganzstellen,
- Superposter,
- Sonderflächen,
- Gratispostkarten-Halter,
- Indoor-Plakatflächen.
Die teilnehmenden Unternehmen melden ihre vollständigen Standortdaten an einen vom Fachverband Aussenwerbung benannten Dienstleister im SDAW-Format. Der FAW erhält zusätzlich einen Gesamtdatenbestand aller Flächen der teilnehmenden Unternehmen im gleichen Dateiformat.
Der IVW wird für die im Folgenden näher beschriebene Prüfung der SDAWDatensatz zur Verfügung gestellt. Dieser Datensatz enthält:
Weiterhin erhält die IVW
- die Unternehmensnummer,
- die Art des Werbeträgers,
- die eindeutige Standortbezeichnung,
- eine eindeutige Identifikationsnummer.
Diese Dateien enthalten zusätzlich zu den oben aufgeführten Kriterien noch das Merkmal "erteilt", "nicht erteilt", "vorläufig nicht erteilt".
- eine Datei mit den Stellenbestandsdaten der teilnehmenden Unternehmen zuzüglich der im Rahmen der "Qualitätsoffensive" festgestellten Mängel
- und eine Datei mit den Stellenbestandsdaten der teilnehmenden Unternehmen nach Bearbeitung der Mängel durch die Unternehmen.
2.2. Meldeform
Die Datenlieferungen erfolgen ausschließlich auf elektronischem Wege über eine Datenleitung.
3.1. Datenabgleich4. Veröffentlichung
12 Wochen nach Eingang der Daten überprüft die IVW durch Datenabgleich, ob die aktuellen Datenbestände der teilnehmenden Unternehmen (SDAW) um die mängelbehafteten Stellen bereinigt sind.
3.2. Außenkontrolle
3.2.1. Im Auftrag des FAW werden von einem Dienstleister Vor-Ort-Kontrollen der Werbeträger durchgeführt.3.3. Innenkontrolle
3.2.2. Die IVW führt stichprobenartig eigene Vor-Ort-Kontrollen der Werbeträger durch. Sie dienen der Feststellung, ob die im Rahmen der "Qualitätsoffensive" festgestellten Mängel beseitigt sind, insbesondere ob der Abbau der entsprechenden Stellen erfolgt ist. Verstöße werden dokumentiert.
Die IVW überprüft stichprobenartig die Kontrolltätigkeit des Dienstleisters. Dazu erhält die IVW Einblick in die Protokolle (Begehungs-/Prüfprotokolle) und überprüft, ob die Ergebnisse korrekt in die Datenbestände der teilnehmenden Unternehmen übernommen wurden.
3.4. Prüfungszeitraum
3.4.1. Außenkontrolle
Die IVW-Vor-Ort-Kontrollen erfolgen jeweils kontinuierlich im Anschluss an den Datenabgleich.
3.4.2. Innenkontrolle
Die Überprüfung der Kontrolltätigkeit des FAW-Dienstleisters erfolgt regelmäßig halbjährlich.
5. Mitgliedschaft in der IVW
- die am Verfahren teilnehmenden Unternehmen,
- die Art der Stellen,
- die eindeutige Standortbezeichnung,
- die Kontrollergebnisse.
7. Ablehnung von Aufnahmeanträgen
- die verbindliche Anmeldung des Unternehmens,
- die Zustimmung des zuständigen Organisationsausschusses Außenwerbung in der IVW,
- die Bestätigung der Aufnahme durch die IVW-Geschäftsstelle.
8. Werbung mit IVW-Zeichen/IVW-Hinweisen
- das Unternehmen nicht an der "Qualitätsoffensive" des FAW teilnimmt;
- das Unternehmen nicht die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Beteiligung an der "Qualitätsoffensive" erfüllt;
- bereits im Vorfeld der Mitgliedschaft unzulässigerweise mit IVW-Hinweisen geworben wird.
8.1. Die IVW-Mitgliedsunternehmen sind nach Maßgabe der IVW-Zeichensatzung berechtigt, das IVW-Zeichen zu führen.9. Ordnungsvorschriften
8.2. Zusätzlich sind die Unternehmen berechtigt, einzelne Werbeträger als "IVW-geprüft" oder "IVW-gemeldet" zu bezeichnen, sofern im zurückliegenden halben Jahr keine Beanstandung erfolgt ist.