Stimmen aus dem Gremium

Suche

Nebeninhalt

Entwicklung
Zeitungen/Zeitschriften
(Verkaufte Auflage)

verkauf_tageszeitungen
verkauf_wochenzeitungen
verkauf_publikumszeitschriften
verkauf_fachzeitschriften
verkauf_kundenzeitschriften ___

Entwicklung der Nutzung
von Online-Medien

Entwicklung Visits
Entwicklung PageImpressions

Hauptinhalt

Richtlinien für die IVW-Kontrolle der Außenwerbung

(in der Fassung des Verwaltungsratsbeschlusses vom November 2006, gültig ab 1. Januar 2007)

Der Fachverband Aussenwerbung e.V. (FAW) führt zur Feststellung und Sicherung der Werbeträgerleistung des Mediums Plakat, der Indoor-Plakatflächen sowie der Gratispostkarten-Halter eine "Qualitätsoffensive" durch, an der sich die Unternehmen der Außenwerbung beteiligen.

Ziele sind die Optimierung des Werbeträgerbestandes, die Bereinigung um imageschädigende Standorte sowie die Optimierung der Datenbasis.

Ziel der IVW-Kontrolle ist es, das Verfahren der "Qualitätsoffensive" des FAW einer Prüfung durch eine neutrale Instanz zu unterziehen und der werbungtreibenden Wirtschaft qualifizierte Daten zur Verfügung zu stellen.

1. Aufgabe der IVW

Die IVW überprüft den im Rahmen der "Qualitätsoffensive" festgestellten Stellenbestand der teilnehmenden Unternehmen der Außenwerbung auf Vollständigkeit und die Einhaltung des Kontrollverfahrens. Hierzu gehört insbesondere die Überprüfung der Mängelbeseitigung und der vollzogenen Abbauten.

2. Meldung
2.1. Gegenstand der Meldung

Im Rahmen der "Qualitätsoffensive" werden folgende Stellenarten erfasst:
  • City-Light-Poster,
  • Großflächen,
  • Ganzstellen,
  • Superposter,
  • Sonderflächen,
  • Gratispostkarten-Halter,
  • Indoor-Plakatflächen.
Die Stellenarten sind in den Durchführungsbestimmungen genauer definiert.

Die teilnehmenden Unternehmen melden ihre vollständigen Standortdaten an einen vom Fachverband Aussenwerbung benannten Dienstleister im SDAW-Format. Der FAW erhält zusätzlich einen Gesamtdatenbestand aller Flächen der teilnehmenden Unternehmen im gleichen Dateiformat.

Der IVW wird für die im Folgenden näher beschriebene Prüfung der SDAWDatensatz zur Verfügung gestellt. Dieser Datensatz enthält:
  • die Unternehmensnummer,
  • die Art des Werbeträgers,
  • die eindeutige Standortbezeichnung,
  • eine eindeutige Identifikationsnummer.
Weiterhin erhält die IVW
  • eine Datei mit den Stellenbestandsdaten der teilnehmenden Unternehmen zuzüglich der im Rahmen der "Qualitätsoffensive" festgestellten Mängel
  • und eine Datei mit den Stellenbestandsdaten der teilnehmenden Unternehmen nach Bearbeitung der Mängel durch die Unternehmen.
Diese Dateien enthalten zusätzlich zu den oben aufgeführten Kriterien noch das Merkmal "erteilt", "nicht erteilt", "vorläufig nicht erteilt".

2.2. Meldeform


Die Datenlieferungen erfolgen ausschließlich auf elektronischem Wege über eine Datenleitung.
3. Prüfung
3.1. Datenabgleich

12 Wochen nach Eingang der Daten überprüft die IVW durch Datenabgleich, ob die aktuellen Datenbestände der teilnehmenden Unternehmen (SDAW) um die mängelbehafteten Stellen bereinigt sind.

3.2. Außenkontrolle

3.2.1. Im Auftrag des FAW werden von einem Dienstleister Vor-Ort-Kontrollen der Werbeträger durchgeführt.

3.2.2. Die IVW führt stichprobenartig eigene Vor-Ort-Kontrollen der Werbeträger durch. Sie dienen der Feststellung, ob die im Rahmen der "Qualitätsoffensive" festgestellten Mängel beseitigt sind, insbesondere ob der Abbau der entsprechenden Stellen erfolgt ist. Verstöße werden dokumentiert.
3.3. Innenkontrolle

Die IVW überprüft stichprobenartig die Kontrolltätigkeit des Dienstleisters. Dazu erhält die IVW Einblick in die Protokolle (Begehungs-/Prüfprotokolle) und überprüft, ob die Ergebnisse korrekt in die Datenbestände der teilnehmenden Unternehmen übernommen wurden.

3.4. Prüfungszeitraum

3.4.1. Außenkontrolle

Die IVW-Vor-Ort-Kontrollen erfolgen jeweils kontinuierlich im Anschluss an den Datenabgleich.

3.4.2. Innenkontrolle

Die Überprüfung der Kontrolltätigkeit des FAW-Dienstleisters erfolgt regelmäßig halbjährlich.
4. Veröffentlichung

Die IVW veröffentlicht regelmäßig monatlich eine Liste der am Verfahren teilnehmenden Unternehmen der Außenwerbung sowie die Kontrollergebnisse.

Darin werden aufgeführt:
  • die am Verfahren teilnehmenden Unternehmen,
  • die Art der Stellen,
  • die eindeutige Standortbezeichnung,
  • die Kontrollergebnisse.
5. Mitgliedschaft in der IVW

Die Unternehmen der Außenwerbung können eine direkte Mitgliedschaft in der IVW beantragen. Diese Mitgliedschaft besteht neben der Beteiligung an der "Qualitätsoffensive" des FAW.

Ebenso können die Ambient Medien-Anbieter eine direkte Mitgliedschaft in der IVW beantragen.

6. Aufnahmeverfahren


Das Aufnahmeverfahren umfasst
  • die verbindliche Anmeldung des Unternehmens,
  • die Zustimmung des zuständigen Organisationsausschusses Außenwerbung in der IVW,
  • die Bestätigung der Aufnahme durch die IVW-Geschäftsstelle.
7. Ablehnung von Aufnahmeanträgen

Die IVW kann Aufnahmeanträge ablehnen, wenn
  • das Unternehmen nicht an der "Qualitätsoffensive" des FAW teilnimmt;
  • das Unternehmen nicht die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Beteiligung an der "Qualitätsoffensive" erfüllt;
  • bereits im Vorfeld der Mitgliedschaft unzulässigerweise mit IVW-Hinweisen geworben wird.
8. Werbung mit IVW-Zeichen/IVW-Hinweisen
8.1. Die IVW-Mitgliedsunternehmen sind nach Maßgabe der IVW-Zeichensatzung berechtigt, das IVW-Zeichen zu führen.

8.2. Zusätzlich sind die Unternehmen berechtigt, einzelne Werbeträger als "IVW-geprüft" oder "IVW-gemeldet" zu bezeichnen, sofern im zurückliegenden halben Jahr keine Beanstandung erfolgt ist.
9. Ordnungsvorschriften

Bei Verstößen gegen § 23 Abs. 1 und 2 der IVW-Satzung entscheidet der Organisationsausschuss Außenwerbung, ob dem IVW-Verwaltungsrat eine der dort vorgesehenen Maßnahmen vorgeschlagen werden soll.

Richtlinien für die IVW-Kontrolle der Außenwerbung (PDF)

Druckversion des Artikels Artikel versenden
Zum Seitenanfang
Konzept - Design - Entwicklung durch André Letzsch ...