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Seit 1996 praktiziert die IVW für Zeitungen und Zeitschriften zusätzlich ein System heftbezogener Auflagenmeldungen und -kontrollen, das die Auflagenzahlen jeder einzelnen Ausgabe eines Printobjektes ausweist und prüft. Die heftbezogenen Auflagenmeldungen und Prüferkorrekturen werden ausschließlich online publiziert.
Die heftbezogenen Auflagenzahlen fußen auf einer Erstmeldung (spätestens zum Dienstag der vierten Woche nach Angebotsende der jeweiligen Titelgruppe) und einer Abschlussmeldung (spätestens sechs Monate nach Angebotsende). Diese verbindlichen Termine werden den Verlagen in einem Meldeplan für ein Jahr im Voraus bekannt gegeben. Die Verlage müssen der IVW dann regelmäßig ihre Meldungen ohne weitere Aufforderung übermitteln.