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Organisation - Mitgliedschaften

Die Mitgliedschaft in der IVW ist freiwillig; der Beitritt zur IVW ist durch ein formelles Aufnahmeverfahren geregelt. § 5 der IVW-Satzung legt den Kreis potenzieller Mitglieder fest.

Die Mitgliedschaft kann danach erworben werden von
  • Medienunternehmen,
  • werbungtreibenden Unternehmen,
  • Werbe- und Media-Agenturen,
  • Verbänden,
  • Organisationen
sowie von allen sonstigen natürlichen und juristischen Personen, die ein Interesse an der Tätigkeit der IVW vorweisen können.

Teilnahme an den Kontrollverfahren

Medien, die zu einem der Kontrollverfahren angemeldet werden, müssen spezifische, jeweils in den Richtlinien der Mediengattungen Presse, Funk, Online, Kino und Außenwerbung festgelegte Bedingungen erfüllen, bevor sie mit allen Rechten und Pflichten in die IVW aufgenommen werden können. Die grundlegende Voraussetzung ist hierbei, dass die Verbreitung des Mediums als Werbeträger nachprüfbar sein muss.

Die größte Gruppe unter den Mitgliedern stellen die Verlage der Tages- und Wochenzeitungen, Publikums-, Fach- und Kundenzeitschriften sowie die fünf weiteren Gattungen IVW-geprüfter Presseerzeugnisse. Die Aufnahme einzelner Titel in die Gruppe der klassischen Printmedien ist in den "Aufnahme-Richtlinien Presse" und den "Richtlinien für den Anschluss neuer Verlagsobjekte an die IVW" festgelegt. Auch für die weiteren Printgattungen (z. B. Handbücher, Telekommunikationsverzeichnisse) gibt es spezielle Richtlinien mit entsprechenden Aufnahmeregelungen, die den jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Objektgruppen Rechnung tragen.

Mitgliederstruktur

Zu den Mitgliedern der IVW zählten im März 2010 insgesamt 2.138 Unternehmen und Organisationen, die sich wie folgt zusammensetzten:
  • 1.265 Verlage,
  • 721 Online-Anbieter,
  • 35 Hörfunk- und Fernsehveranstalter oder deren Werbegesellschaften,
  • 15 Unternehmen der Außenwerbung,
  • 2 Veranstalter von Sport- und Kulturevents oder deren Vermarkter,
  • 46 Werbeagenturen,
  • 15 werbungtreibende Unternehmen,
  • 39 sonstige Mitglieder.
Schließlich wird die Arbeit der IVW von 19 Mitgliedsverbänden der Werbungtreibenden, Werbungdurchführenden und Werbemittelhersteller sowie der Werbeagenturen getragen und beaufsichtigt.

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