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Oberste Entscheidungsinstanzen in der IVW sind der Vorstand und der IVW-Verwaltungsrat (§ 9 der IVW-Satzung). Vorstand und damit gesetzlicher Vertreter der IVW ist der Vorsitzende des IVW-Verwaltungsrats, der dieses Amt nach § 10 Absatz 3 der IVW-Satzung immer gleichzeitig mit der Präsidentschaft des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) übernimmt und ausübt.
Der IVW-Verwaltungsrat ist als Delegiertenversammlung aufgebaut und nimmt die Stellung der Mitgliederversammlung ein (§ 10 der IVW-Satzung ). Hier sind die an der IVW-Tätigkeit beteiligten Gruppen über die jeweiligen Verbände durch entsprechende Delegierte vertreten. Sowohl die Werbeträgergruppen als auch die Werbeauftraggeber und die Werbeagenturen haben dort Sitz und Stimme. Damit ist sichergestellt, dass alle am Werbegeschehen beteiligten Gruppen im Hinblick auf die Kontrolle von Werbeträgern ihre Interessen vertreten und ihre Anliegen vorbringen können.