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Aufnahmeverfahren - Auflagenkontrolle (Quartalsauflagen)

Den Anmeldungen von Presseerzeugnissen zur IVW-Auflagenkontrolle (Quartalsauflagen) müssen Belegexemplare des Titels und seiner Mediadaten (Anzeigenpreisliste) beigefügt werden. Von Verlagen, die erstmalig der IVW ein Printobjekt der Auflagenkontrolle unterstellen, benötigt die Geschäftsstelle zudem einen Handelsregisterauszug oder den Nachweis einer Gewerbeanmeldung. Nach positiver Prüfung der Anmeldeunterlagen durch die Geschäftsstelle und die Mitglieder des Organisationsausschusses Presse wird mit dem Verlag ein Termin für die Aufnahmeprüfung vereinbart und am Sitz des Verlages von dem für den Bezirk zuständigen Prüfer durchgeführt. In Anschluss an die erfolgreiche Aufnahmeprüfung bestätigt die Geschäftsstelle dem Verlag die Anmeldung seines Titels zur IVW-Auflagenkontrolle.

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren können den Aufnahme-Richtlinien Presse entnommen werden. Die Antragsformulare und die Beitragsordnungen für die einzelnen Printmediengattungen stehen auch online zur Verfügung und können über die entsprechenden Menüpunkte ausgewählt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zum Aufnahmeverfahren der IVW-Auflagenkontrolle und seiner spezifischen Besonderheiten für die einzelnen Printmediengattungen an die Geschäftsstelle.

Kontakt: Christine Hagedorn :: 030 - 59 00 99 - 736
Ergänzende IVW-Kontrollverfahren für Presseerzeugnisse
Für die Anmeldung eines Presseerzeugnis zu den IVW-Prüfverfahren der muss der Titel bereits der IVW-Kontrolle der Quartalsauflagen unterstellt sein. Daraus ergibt sich - mit Ausnahme der Auflagenkontrolle der ePaper-Ausgaben - ein verkürztes Anmeldeverfahren ohne Aufnahmeprüfung. Die Mitgliedschaft wird durch einen gesonderten Antrag des Verlages und der Zustimmung durch den Organisationsausschuss Presse beziehungsweise der Technischen Kommission Empfängerdatei-Analyse Fachzeitschriften (EDA) erworben.
Heftbezogene Auflagenzahlen
Das Verfahren der heftbezogenen Auflagenkontrolle steht allen von der IVW geprüften Zeitungen und Zeitschriften offen, die nicht häufiger als einmal pro Woche erscheinen. Die Übermittlung der Meldungen zu den Heftauflagen kann ausschließlich online erfolgen. Die IVW stellt den Verlagen dazu eine entsprechende Meldesoftware zu Verfügung. Die Anmeldung zur Teilnahme ist jederzeit möglich.

Kontakt: Ele Marchal :: 030 - 59 00 99 - 726

Aufnahmeantrag zum System der heftbezogenen Auflagenmeldung (PDF)

Beitragsordnung für die Teilnahme am System heftbezogener Auflagenmeldungen (PDF)
Auflagenkontrolle von ePaper-Ausgaben
Zu Presseerzeugnissen, die bereits der IVW-Kontrolle der Quartalsauflagen unterstellt sind, können die Verlage zusätzlich die verkaufte Auflage identischer ePaper-Ausgaben melden. Die Anmeldung der ePaper-Ausgabe eines IVW-geprüften Titels zur Auflagenkontrolle kann jederzeit mit einem formlosen Schreiben an die Geschäftsstelle beantragt werden. Nach den Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben muss der IVW vom Verlag auf Dauer ein Freizugang zu dem ePaper-Angebot eingerichtet werden. Außerdem benötigt die IVW - zur Feststellung der Werbeträgeridentität von Druck- und ePaper-Ausgabe - einmalig Belegexemplare des Titels zu sämtlichen Ausgaben eines Erscheinungstermins, zu denen auch ein ePaper angeboten wird. Nach erfolgreichem Abgleich der elektronischen mit den gedruckten Ausgaben wird die Aufnahme durch die Geschäftsstelle bestätigt. Für ePaper-Ausgaben, die der Auflagenkontrolle unterstellt werden, ist je Titel (bei Zeitungen je Gesamtbelegung) ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 300,-- € zu entrichten.

Kontakt: Ele Marchal :: 030 - 59 00 99 - 726
Verbreitungsanalyse Tageszeitungen
An der Verbreitungsanalyse Tageszeitungen nehmen bereits nahezu alle Tageszeitungen teil, die der IVW-Auflagenkontrolle unterstellt sind. Von der IVW-Auflagenkontrolle werden zudem annähernd alle Titel der in Deutschland erscheinenden Zeitungen erfasst.

Kontakt: Karsten Heidenreich :: 030 - 59 00 99 - 735
Empfängerdatei-Analyse Fachzeitschriften (EDA)
Das Verfahren der Empfängerdatei-Analyse Fachzeitschriften (EDA) steht allen von der IVW geprüften Fachzeitschriften offen. Die Anmeldung zur Teilnahme ist jederzeit möglich. Die Erhebung zur EDA beginnt jeweils im Juli eines Jahres und dauert bis zum Juni des Folgejahres. Für die erste Auswertung der Empfängerdatei eines Fachtitels kann einmalig auch ein verkürzter Meldezeitraum (Januar bis Juni) in Anspruch genommen werden.

Kontakt: Helmut Weber :: 030 - 59 00 99 - 732

Aufnahmeantrag Empfängerdatei-Analysen (PDF)

Beitragsordnung Empfängerdatei-Analysen (PDF)

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