Aufnahmeverfahren - Online-Angebote
Aufnahmeverfahren für Online-Werbeträger
So werden Sie Mitglied
Für die Mitgliedschaft in der IVW-Gruppe der Online-Medien benötigen wir Ihren Aufnahmeantrag, mit der Sie Ihr Online-Angebot der IVW-Kontrolle unterstellen. Der Antrag bildet die Vertragsgrundlage zwischen Ihnen als Anbieter eines Online-Mediums und der IVW. Grundlegende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft und die Teilnahme an der IVW-Kontrolle ist, dass Ihr Online-Angebot die Eigenschaft eines Werbeträgers aufweist. Die Werbeträgereigenschaft wird mit einer Preisliste nachgewiesen, aus der hervorgeht, zu welchen Konditionen das Online-Angebot für Dritte mit Werbung belegbar ist. Sollten die Mediadaten Ihres Online-Angebots nicht im Internet abrufbar sein, legen Sie bitte dem Aufnahmeantrag eine gedruckte Preisliste bei. Aufnahmeanträge, die nicht vom Betreiber eines Online-Angebotes selbst, sondern von dritten Personen gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Keine Kontrolle ohne Messung
Die für die IVW-Kontrolle erforderliche Messung der Online-Nutzung erfolgt durch das
SZM (Skalierbares Zentrales Messsystem). Für die Messung ist zwingend eine gesonderte Beauftragung der
INFOnline GmbH erforderlich.
Technische Informationen zum Messverfahren können Sie den Anlagen 1 und 2 der IVW-Richtlinien und der
Website des technischen Dienstleisters INFOnline GmbH entnehmen.
IVW-Richtlinien für Online-Angebote
Anlage 1 (PDF) "Definitionen und technische Erläuterung" zu den IVW-Richtlinien für Online-Angebote - in der Fassung vom Februar 2008
Anlage 2 (PDF) "Kategoriensystem der Onlineangebote in der IVW" zu den IVW-Richtlinien für Online-Angebote - in der Fassung vom Mai 2007
Anmeldung zur IVW-Kontrolle
Die Erstellung des Aufnahmeantrags für eine Mitgliedschaft in der IVW-Gruppe Online-Medien erfolgt
online auf den Webseiten der IVW. Unter dem Menüpunkt => Schnellzugriff => Online-Medien-Interface =>
Neuanmeldung nehmen Sie Ihren Dateneintrag direkt in der Datenbank der IVW vor. Hier wählen Sie dann den Button "ordentliche Mitgliedschaft beantragen".
Am Ende Ihrer Dateneingabe wird ein Anmeldeformular generiert, das die von Ihnen gemachten Angaben enthält. Bitte drucken Sie das Formular aus und schicken Sie diesen Ausdruck - mit Ihrer Unterschrift versehen - auf dem Postweg an die IVW. Wenn Sie keine URL für den Abruf der Preisliste angeben können, vergessen Sie bitte nicht, eine gedruckte Preisliste dem Aufnahmeantrag beizulegen oder diese per E-Mail (als doc-Datei oder im PDF-Format) an die IVW zu senden.
Wichtiger Hinweis:
Ein Aufnahmeantrag wird erst bearbeitet, wenn er der IVW nach Posteingang im Original mit Ihrer Unterschrift vorliegt. Auch der Zugang zu Ihren Anmeldedaten, mit dem von Ihnen selbst vergebenen Mitglieds-Login, ist erst nach Freischaltung der IVW möglich.
Nähere Informationen zur Bedienung des Online-Medien-Interface
Bearbeitung des Aufnahmeantrages
Nach Eingang des Aufnahmeantrags werden Sie benachrichtigt. Parallel dazu wird der Aufnahmeantrag den Mitgliedern des Organisationsausschusses Online-Medien vorgelegt. Der Organisationsausschuss prüft, ob die Werbeträgereigenschaft des anzumeldenden Online-Angebots durch die eingereichten Unterlagen ausreichend belegt ist. Zudem wird überprüft, ob der Antragsteller mit seinem Internetangebot gegen geltendes Recht verstößt.
Dem IVW-Kontrollverfahren liegen die Richtlinien für Online-Angebote, die Anlage 1 "Definitionen und technische Erläuterungen" sowie die Anlage 2 "Kategoriensystem der Onlineangebote in der IVW" zu Grunde.
Bitte beachten Sie, dass die Messung der Nutzungsdaten gemäß Ziffer I.5. der IVW-Richtlinien für Online-Angebote gesondert in Auftrag gegeben werden muss. Hierzu wenden Sie sich bitte - falls dies noch nicht geschehen ist - an die INFOnline GmbH, die Ihnen alle notwendigen Unterlagen und Informationen (Zusendung des SZM-Tags für die Pixelung Ihres Angebotes und das Angebots-Login) einschließlich der Preise für die Messung zur Verfügung stellen wird.
Nach erfolgter Zustimmung des Organisationsausschusses erhalten Sie nach ca. 14 Tagen die Benachrichtigung, dass die technische Aufnahmeprüfung erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass Ihre Angebotsseiten nach den aktuellen IVW-Richtlinien vollständig verpixelt sind und die Kategorienzuordnung vorgenommen wurde.
Sobald die Prüfung von der IVW erfolgreich durchgeführt wurde, werden Sie von der Aufnahme in die IVW informiert. Im darauf folgenden Monat werden dann die Nutzungsdaten Ihres Angebotes auf der IVW-Website veröffentlicht, sofern seine Gesamtnutzung zu mindestens 90 % der PageImpressions (bezogen auf den ganzen Monat) dem Kategoriensystem der IVW-Ausweisung zugeordnet war.
Erst nach der förmlichen Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft durch die Geschäftsstelle der IVW sind Sie berechtigt, das IVW-Zeichen für das aufgenommene Online-Angebot zu verwenden ( siehe
Satzung für das IVW-Zeichen ).
Die Werbung mit IVW-Hinweisen und mit dem IVW-Zeichen ist nur für die der IVW-Online-Kontrolle unterstellten Werbeträger zulässig.
Der Jahresmitgliedsbeitrag richtet sich nach der Anzahl der monatlich festgestellten PageImpressions; die gestaffelten Mitgliedsbeiträge können der
Beitragsordnung entnommen werden.
Weiter zur Anmeldung
Nähere Informationen zum Online-Medien-Interface für Online-Werbeträger
Die Anmeldung sowie die Verwaltung der Mitglieds- und Angebotsdaten zur IVW-Kontrolle von Online-Werbeträgern sind ausschließlich über das Online-Medien-Interface möglich. Als Schnittstelle zwischen den Anbietern von Internet-Werbeträgern und der IVW erlaubt das Online-Medien-Interface dem Anbieter zum einen bereits im Anmeldeverfahren den direkten Eintrag seiner Daten in die Mitgliederdatenbank des IVW-Kontrollverfahrens für Online-Medien. Zum anderen werden über die Schnittstelle sämtliche Mitglieds- und Angebotsdaten von den Mitgliedern selbst verwaltet. Damit kann sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Aktualisierung von Einträgen zeitaufwendige und wiederkehrende Korrespondenz zwischen Anbietern und der IVW-Geschäftsstelle eingespart werden.
Weiter zum Login oder zur erstmaligen Anmeldung
(mit Mitglieds-Login der IVW)
Vergabe der Zugangsdaten für das Online-Medien-Interface
Pflege und Verwaltung Ihrer Mitglieds- und Angebotsstammdaten
Anmeldung
-
eines weiteren Online-Angebotes bei der IVW
-
eines Netzwerkes
-
einer Vermarktungsgemeinschaft
Pflichten der Mitglieder zur monatlichen IVW-Ausweisung der Online-Nutzungsdaten
Vergabe der Zugangsdaten für das Online-Medien-Interface
Wie erhalte ich das Mitglieds- bzw. Kunden-Login und das Angebots-Login?
Das Mitglieds-Login wird von Ihnen selbst bei der Anmeldung der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens zur IVW-Kontrolle von Online-Medien im Rahmen Ihrer Stammdatenerfassung (Firmierung, Kontaktdaten, Rechnungsanschrift etc.) in die Datenbank der IVW eingetragen. Beachten Sie bitte, dass das Mitglieds-Login erst aktiviert wird, sobald der IVW-Aufnahmeantrag der IVW-Geschäftsstelle vorliegt.
Das Angebots-Login für die Verwaltung einzelner Online-Angebote stellt Ihnen die IVW zur Verfügung. Mit dem Angebots-Login können die von Ihrem Unternehmen für die Mitgliedschaft angelegten Stammdaten lediglich eingesehen, nicht aber geändert werden.
Die Vergabe von zwei Logins (Mitglieds-Login und Angebots-Login) ermöglicht es Ihnen, firmenintern die Rechtevergabe für die Pflege Ihrer Mitgliedsstammdaten von der Verwaltung Ihrer Angebotsdaten zu trennen.
Pflege und Verwaltung Ihrer Mitglieds- und Angebotsstammdaten
Zugang mit dem Mitglieds-Login
Als Mitglied der IVW-Kontrolle der Online-Medien haben Sie sich bei Ihrer Anmeldung selbst ein Mitglieds-Login vergeben. Mit diesem Login können Sie Ihre Mitgliedsstammdaten wie beispielsweise Angaben Ihrer Firmierung, die verantwortlichen Ansprechpartpartner oder Ihre Rechnungsanschrift verwalten. Darüber hinaus funktioniert dieses Login wie der Generalschlüssel einer Schließanlage und ermöglicht Ihnen damit auch den Zugang zur Verwaltung der Einträge zu allen von Ihnen angemeldeten Online-Angeboten.
Zugang mit dem Angebots-Login
Die Zugangsdaten (Angebots-Login und Passwort) zu den einzelnen von Ihnen angemeldeten Online-Angeboten werden Ihnen von IVW mitgeteilt. Mit diesen Zugangsdaten können Sie im Online-Medien-Interface die Einträge ihrer einzelnen Angebote wie beispielsweise die URL der Angebote oder Netzwerk- und VGM-Zuordnungen pflegen.
Anmeldung eines weiteren Online-Angebotes bei der IVW
Ist ein Anbieter bereits Mitglied der IVW, kann er unter Online-Medien-Interface -> Login ->
Mitglieds-Login eingeben -> Angebote -> Neues Angebot anmelden, zusätzliche Angebote anmelden.
Anmeldung eines Netzwerkes
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, ein Netzwerk anzumelden (Definition siehe gemäß Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu den
IVW-Richtlinien für Online-Angebote ). Unter dem Menüpunkt -> Online-Medien-Interface ->
Anmeldung wählen Sie den Button "Netzwerk anmelden". Nehmen Sie Ihren Dateneintrag direkt in der IVW-Datenbank vor. Nachdem Sie Ihre Eingaben vorgenommen haben, vergessen Sie bitte nicht, das automatisch generierte Formular unterschrieben an die IVW zu senden. Ihr Antrag wird erst bearbeitet, wenn das ausgedruckte Dokument unterschrieben und mit Firmenstempel versehen der IVW vorliegt.
Die Anbieter ordnen ihre Angebote einem Netzwerk zu. Damit ist in der IVW-Veröffentlichung eine korrekte Summenbildung gewährleistet. Die Aufgabe des Netzwerk-Betreibers besteht darin, diese Zuordnung abzulehnen oder zu bestätigen. Erst danach können die Nutzungsdaten des Angebotes in der nächsten IVW-Veröffentlichung der Ausweisung für das Netzwerk zugeordnet werden.
Anmeldung einer Vermarktungsgemeinschaft
Als Vermarkter von Online-Angeboten melden Sie Ihre Vermarktungsgemeinschaft (Definition siehe gemäß Ziffer 1.3 der Anlage 1 zu den
IVW-Richtlinien für Online-Angebote ) unter dem Menüpunkt -> Online-Medien-Interface ->
Anmeldung an. Hier wählen Sie dann den Button "Vermarktungsgemeinschaft anmelden".
Nachdem Sie Ihre Eingaben vorgenommen haben, vergessen Sie bitte nicht, das automatisch generierte Formular unterschrieben an die IVW zu senden. Ihr Antrag wird erst bearbeitet, wenn das ausgedruckte Dokument unterschrieben und mit Firmenstempel versehen der IVW vorliegt.
Die Anbieter ordnen ihre Angebote einer Vermarktungsgemeinschaft zu. Damit ist in der IVW-Veröffentlichung eine korrekte Summenbildung gewährleistet. Die Aufgabe des Vermarkters besteht darin, diese Zuordnung abzulehnen oder zu bestätigen. Erst danach können die Nutzungsdaten des Angebotes in der nächsten IVW-Veröffentlichung der Ausweisung für die Vermarktungsgemeinschaft zugeordnet werden.
Pflichten der Mitglieder zur monatlichen IVW-Ausweisung der Online-Nutzungsdaten
Die Mitglieder der IVW-Online-Kontrolle von Online-Medien müssen über das Online-Medien-Interface den folgenden turnusgemäßen Pflichten nachkommen.
Ausweisung Online-Angebot
Die Veröffentlichung der Nutzungsdaten erfolgt automatisiert am sechsten Werktag des Folgemonats. Laut IVW-Satzung sind die IVW-Mitglieder zur Meldung verpflichtet. In Ausnahmefällen können Sie aber entscheiden, Ihre Daten nicht zur Veröffentlichung freizugeben. Das ist zwei Monate hintereinander möglich und bedarf eines formlosen, schriftlich begründeten Antrags des Anbieters an die IVW. Die IVW veröffentlicht dann in ihrer Ausweisung der Nutzungsdaten einen entsprechenden erklärenden Hinweis.
Durch eine E-Mail werden Sie rechtzeitig darauf hingewiesen, die Nutzungsdaten des auszuweisenden Monats für die Veröffentlichung zu prüfen. Adressat ist der Ansprechpartner, der im Online-Medien-Interface unter "Angebot Ansprechpartner" angegeben ist.
Ausweisung in einem Netzwerk
Ein Online-Angebot wird vom Anbieter einem Netzwerk zugeordnet. Damit ist in der IVW-Veröffentlichung eine korrekte Summenbildung gewährleistet. In einem Pulldown-Menü bekommen Sie die der IVW gemeldeten Netzwerke angezeigt. Ist in dem Pulldown-Menü kein Netzwerk angezeigt, dem Sie Ihr Angebot zuordnen möchten, müssen Sie eine Anmeldung für ein Netzwerk durchführen.
Ausweisung in einer Vermarktungsgemeinschaft
Ein Online-Angebot wird vom Anbieter einer Vermarktungsgemeinschaft zugeordnet. Damit ist in der IVW-Veröffentlichung eine korrekte Summenbildung gewährleistet. In einem Pulldown-Menü bekommen Sie die der IVW gemeldeten Vermarktungsgemeinschaften angezeigt.
Anbieter von Netzwerken
Als Anbieter eines Netzwerkes überprüfen Sie bitte die Zuordnung der Angebote. Sie können Angebote ablehnen oder bestätigen. Erst nach Bestätigung wird ein Angebot einem Netzwerk in der nächsten IVW-Veröffentlichung zugeordnet. Sie haben - wie bei einer Ausweisung der Nutzungsdaten einzelner Angebote - die Möglichkeit, der monatlichen Ausweisung der Nutzungsdaten des Netzwerkes mit einem formlosen, schriftlich begründeten Antrag an die IVW zu widersprechen.
Anbieter von Vermarktungsgemeinschaften
Als Vermarkter überprüfen Sie die Zuordnung der Angebote. Sie können Angebote ablehnen oder bestätigen. Erst nach Bestätigung wird ein Angebot einer Vermarktungsgemeinschaft in der nächsten IVW-Veröffentlichung zugeordnet. Sie haben wie bei einer Angebotsmeldung die Möglichkeit, die Nutzungsdaten nicht zu veröffentlichen.
Konzept - Design - Entwicklung durch André Letzsch ...