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Rundfunkveranstalter oder deren Werbegesellschaften können ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme der IVW-Funkmedien-Kontrolle unterstellen. Die Mitgliedschaft wird durch einen Aufnahmeantrag erworben, der zunächst den Mitgliedern des Organisationsausschusses Funkmedien zur Genehmigung vorgelegt wird. Danach wird mit dem Antragsteller ein Termin für die Aufnahmeprüfung vereinbart und am Sitz des Senders beziehungsweise seiner Werbegesellschaft von dem für das Gebiet zuständigen Prüfer durchgeführt.
Zu den Unterlagen, die von dem Unternehmen zur Aufnahmeprüfung bereitgestellt werden müssen, gehören die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachprüfbare Daten über die technische Reichweite der Sender sowie Angaben zu den Aufbewahrungsfristen für die Sendeaufzeichnungen.