Stimmen aus dem Gremium

Suche

Nebeninhalt

Entwicklung
Zeitungen/Zeitschriften
(Verkaufte Auflage)

verkauf_tageszeitungen
verkauf_wochenzeitungen
verkauf_publikumszeitschriften
verkauf_fachzeitschriften
verkauf_kundenzeitschriften ___

Entwicklung der Nutzung
von Online-Medien

Entwicklung Visits
Entwicklung PageImpressions

Hauptinhalt

Aufnahmeverfahren - Außenwerbung

Neben ihrer Mitgliedschaft im FAW und der Teilnahme an der Qualitätsoffensive des Verbandes können die Unternehmen der Außenwerbung der IVW auch direkt beitreten. Diese zusätzliche Mitgliedschaft berechtigt die Unternehmen, das IVW-Zeichen sowohl in ihren Media-Unterlagen zu führen als auch einzelne Werbeflächen entsprechend zu kennzeichnen, sofern für diese Stellen in den zurückliegenden sechs Monaten keine Beanstandung erfolgte.

Unternehmen der Außenwerbung können die Einzelmitgliedschaft in der IVW jederzeit an die Geschäftsstelle beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie als FAW-Mitglied bereits an der Qualitätsoffensive des Verbandes teilnehmen. Der Antrag wird den Mitgliedern des Organisationsausschusses Außenwerbung zur Genehmigung vorgelegt. Nach positiver Prüfung der Anmeldeunterlagen wird die Mitgliedschaft abschließend von der IVW bestätigt. Erst mit dieser schriftlichen Bestätigung der Mitgliedschaft durch die Geschäftsstelle der IVW sind die Unternehmen der Außenwerbung berechtigt, das IVW-Zeichen zu führen.

Die Kosten für die Einzelmitgliedschaft von Unternehmen der Außenwerbung sind in einer Beitragsordnung geregelt, die einen Jahresbeitrag von 200 Euro vorsieht.

Aufnahmeantrag für Unternehmen der Außenwerbung (PDF)
Beitragsordnung für die Teilnahme an der IVW-Kontrolle der Außenwerbung (PDF)

Kontakt: Helmut Weber :: 030 - 59 00 99 - 732

Druckversion des Artikels Artikel versenden
Zum Seitenanfang
Konzept - Design - Entwicklung durch André Letzsch ...