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Neben ihrer Mitgliedschaft im FAW und der Teilnahme an der Qualitätsoffensive des Verbandes können die Unternehmen der Außenwerbung der IVW auch direkt beitreten. Diese zusätzliche Mitgliedschaft berechtigt die Unternehmen, das IVW-Zeichen sowohl in ihren Media-Unterlagen zu führen als auch einzelne Werbeflächen entsprechend zu kennzeichnen, sofern für diese Stellen in den zurückliegenden sechs Monaten keine Beanstandung erfolgte.
Unternehmen der Außenwerbung können die Einzelmitgliedschaft in der IVW jederzeit an die Geschäftsstelle beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie als FAW-Mitglied bereits an der Qualitätsoffensive des Verbandes teilnehmen. Der Antrag wird den Mitgliedern des Organisationsausschusses Außenwerbung zur Genehmigung vorgelegt. Nach positiver Prüfung der Anmeldeunterlagen wird die Mitgliedschaft abschließend von der IVW bestätigt. Erst mit dieser schriftlichen Bestätigung der Mitgliedschaft durch die Geschäftsstelle der IVW sind die Unternehmen der Außenwerbung berechtigt, das IVW-Zeichen zu führen.