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Aufnahmeverfahren - Kontrolle von Veranstaltungen (Events)

Wie in den anderen Tätigkeitsbereichen der Prüfgemeinschaft erstreckt sich auch die IVW-Kontrolle von Veranstaltungen ausschließlich auf Events mit Werbeträger-Charakter. Das heißt, dass für eine Aufnahme in das Kontrollverfahren der IVW die Möglichkeiten, die der Event zur werblichen Ansprache des Publikums am Veranstaltungsort bietet, vermarktet werden müssen.

Das Spektrum der Veranstaltungen, die der Kontrolle unterstellt werden können, ist in den Richtlinien der IVW weiter eingegrenzt: So sollen die klassischen Messen und Ausstellungen, für die bereits seit Jahrzehnten mit der Freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen (FKM) ein anerkanntes, von der Messewirtschaft getragenes Prüfverfahren besteht, nicht von der IVW-Kontrolle erfasst werden.

Schließlich ist eine objektive Prüfung und Testierung der Ticket- und Besucherzahlen von Veranstaltungen durch die IVW im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgabenstellung nur auf der Grundlage überprüfbarer Nachweise möglich. Als notwendige Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Prüfverfahren sehen deshalb die Richtlinien für die IVW-Kontrolle von Veranstaltungen vor, dass nur Events von der IVW geprüft werden können, für die Eintrittskarten ausgegeben werden und eine Zugangskontrolle stattfindet.

Die Kosten für die Teilnahme an der IVW-Kontrolle von Veranstaltungen sind in einer Beitragsordnung geregelt; pro Veranstaltung beziehungsweise Veranstaltungsreihe ist neben einer einmaligen Aufnahmegebühr jährlich ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten, der sich aus einem - auf Basis der Zahlen der ausgegebenen Tickets des Vorjahres - berechneten Betrag und einem Grundbeitrag zusammensetzt.

Aufnahmeantrag für Veranstalter und Vermarkter von Veranstaltungen (PDF)
Anmeldung von Veranstaltungen zur IVW-Kontrolle (PDF)
Beitragsordnung für die Teilnahme an der IVW-Kontrolle Veranstaltungen (PDF)

Kontakt: Helmut Weber :: 030 - 59 00 99 - 732

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